BOS-Sicherheitskarten
Im Gegensatz zum bisherigen Analogfunk, bei dem es keine Unterschiede bei den Berechtigungen eines Nutzers oder eines Funkgeräts gab, sind die Berechtigungen im BOS-Digitalfunk sehr granular einstellbar und abhängig von der Tätigkeit der Nutzer. Abgebildet wird die individuelle Berechtigungsstruktur im Rahmen des sog. Nutzereigenen Management (NEM). Ob jemand überhaupt zur Teilnahme am BOS-Digitalfunk berechtigt ist und wie die Berechtigungen innerhalb des Netzes für die Teilnehmer aussehen, wird auf der "BOS-Sicherheitskarte" (SiKa) gespeichert.
Bereits frühzeitig wurde in Zusammenarbeit mit den Abteilung 4 und 5 des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM), der Feuerwehr-und Katastrophenschutzschule (LFKS), der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der Projektgruppe Digitalfunk eine allgemeingültige Berechtigungsmatrix entwickelt, die sich an den Aufgaben der einzelnen Funktionsträger orientierte.
Für die Bestellung der SiKa wurde ein spezielles Formular entwickelt, welches im Downloadbereich unserer Webseite liegt und mit dem die BOS die für jedes einzelne Endgerät notwendige SiKa bestellen können.
Die Rohlinge der BOS-Sicherheitskarten stammen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Die Bestelllisten der Träger sind die Grundlage für die Ausstellung einer BOS-Sicherheitskarte (SiKa). Auf der Karte werden die bundeseinheitlichen operativ-taktischen Informaitonen, wie z. B. der Funkrufname, Netzinformationen, etc. eingetragen.