Objektversorgung

Die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS Rheinland Pfalz (AS RP) ist die zentrale Kontaktstelle für Fragen der Objektversorgung in Rheinland-Pfalz.
Sie ist in der Funktion auch die Kontaktstelle zur Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und hat die folgenden Aufgaben:

  • Beratung aller Beteiligten hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung taktischer und technischer Erwägungen von Objektversorgungsanlagen (OV)
  • Festsetzung von Vorgaben zur Anbindung der OV an das Digitalfunknetz BOS
  • Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • Beurteilung der Rückwirkungsfreiheit von OV in das Digitalfunknetz
  • Steuerung und Koordination des Anzeigeverfahrens

Grundlage für die Planung, Realisierung und Betrieb ist die DIN14024 „Digitale BOS-Objektfunkanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“ in der aktuellen Version.

Nach der Feststellung, dass eine OV-Anlage in einem Objekt errichtet werden soll erfolgt eine Grobplanung durch den Errichter. Diese Grobplanung wird im Anschluss in einem gemeinsamen Konzeptgespräch mit der anfordernden BOS sowie der AS RP durchgeführt und die Inhalte besprochen.

Anschließend ist für die betriebliche Nutzung einer Objektfunkversorgungsanlage das definierte Anzeigeverfahren für Objektfunkversorgungsanlagen zur Beantragung und Gestattung der Frequenznutzung zu durchlaufen.

Der gesamte Prozess ist in den „Vorgaben für Planer und Errichter von digitalen BOS-Objektfunkanlagen“ beschrieben. Das Dokument „HF – Messaufgaben im Rahmen der Errichtung und des Betriebes von digitalen BOS Objektfunkanlagen“ (MA OV) beschreibt alle durchzuführenden Messungen, deren Durchführung in entsprechenden Messprotokollen zu dokumentieren ist.

Bevor Schritt 6 eingereicht werden kann, hat eine Sachverständigenprüfung nach DIN14024-1 zu erfolgen. Der Sachverständigenbericht ist der anfordernden BOS sowie der Autorisierten Stelle in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Anschließend erfolgt ein gemeinsamer Abnahmetermin zur Prüfung der Inbetriebnahmefähigkeit der Anlage mit der Autorisierten Stelle.

Im Bereich Download stehen die genannten Dokumente zur Verfügung.

Auf der Homepage der BDBOS (www.bdbos.bund.de) sind die Dokumente

  • Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen (L-OV)
  • Anzeigeformular
  • Ausfüllanleitung des Anzeigeformulars
  • Verwaltungsvertrag zur Netzanbindung TMO Repeater

Zu finden.

Für Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich bitte telefonisch an die 0800 3438757 oder per Mail an autorisierte.stelle.bos.ticket(at)polizei.rlp.de.