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Servicepunkte Digitalfunk in Rheinland-Pfalz

Im Rahmenvertrag über die Lieferung der Digitalfunkendgeräte wurde auch vereinbart, dass der Endgerätelieferant bestimmte Instandsetzungsleistungen zu erbringen hat.

So können in bestimmten Instandsetzungsfällen die defekten Endgeräte an sogenannten Servicepunkten abgegeben werden. Die defekten Endgeräte werden vom Lieferanten am Servicepunkt abgeholt und nach Reparatur auch wieder dorthin zurückgesandt.
Diese Instandsetzungsleistungen können von allen Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Rheinland-Pfalz in Anspruch genommen werden.

Standorte der Servicepunkte

Im Land Rheinland-Pfalz sind derzeit folgende 4 Servicepunkte eingerichtet:

  1. Servicepunkt Digitalfunk – Standort Mainz – beim Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Dekan-Laist-Straße 7, 55129 Mainz, E-Mail: servicepunkt.difu.mainz(at)polizei.rlp.de
  2. Servicepunkt Digitalfunk - Standort Enkenbach-Alsenborn - beim Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Birkenstraße 107, 67677 Enkenbach-Alsenborn, E-Mail: servicepunkt-difu.enkenbach(at)polizei.rlp.de
  3. Servicepunkt Digitalfunk – Standort Wittlich – beim Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Zur Polizeischule, 54516 Wittlich, E-Mail: servicepunkt.difu.wittlich(at)polizei.rlp.de
  4. Servicepunkt Digitalfunk – Standort Koblenz – beim Polizeipräsidium Koblenz, Moselring 8 (neben Polizeipräsidium, sog. "Krepele-Gebäude"), 56070 Koblenz, E-Mail: servicepunkt.difu.koblenz(at)polizei.rlp.de

Die einzelnen Servicepunkte sind für die in der jeweiligen Region ansässigen BOS zuständig.

Aufgaben der Servicepunkte

Die Servicepunkte haben die Aufgabe, die sich aus dem Rahmenvertrag über die Endgerätebeschaffung ergebenden Dienstleistungen der Instandhaltung der Endgeräte zu erfüllen. Diese Aufgaben umfassen insbesondere

  • die Reparaturannahme von defekten Endgeräten einschließlich der betriebserforderlichen Komponenten,
  • die Erstellung einer qualifizierten Fehlerbeschreibung zum Reparaturvorgang,
  • die Rücksetzung der Endgeräte auf Werkseinstellung vor Versand,
  • die Bereitstellung des defekten Endgerätes zur Abholung durch den Vertragspartner der Instandsetzung,
  • die Entgegennahme des instandgesetzten Endgerätes,
  • die Programmierung des instandgesetzten Endgerätes,
  • die Rückgabe desselben an den Bedarfsträger sowie
  • die Dokumentation des gesamten Vorgangs.
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