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Anmeldung ortsfester Funkanlagen (FRT - Fixed Radio Terminal)

Ortsfeste Funkanlagen in einer Einsatzleitzentrale der Polizei

Bei ortsfesten Funkanlagen handelt es sich um Anlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebs keine Ortsveränderung erfahren. Jede Leitstelle, Polizeiinspektion oder Feuerwehreinsatzzentrale ist grundsätzlich mit einer ortsfesten Funkanlage ausgestattet.

Ortsfeste Funkanlagen im Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) müssen in ihrer technischen Ausführung den Vorgaben der Betriebsregelung „Ausführung und Anmeldung ortsfester Funkanlagen (FRT)“ entsprechen und angemeldet werden. Dies betrifft sowohl neu zu errichtende, aber auch bereits in Betrieb befindliche Anlagen. Hierzu existiert ein bundesweit einheitliches Anmeldeverfahren. Zentraler Bestandteil des Anmeldeverfahrens ist die funkplanerische Prüfung der Anlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass es durch die ortsfesten Funkanlagen zu keinen Störungen im digitalen Funknetz der BOS, an den Messanlagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und im angrenzenden Ausland kommt.

Zur Unterstützung der BOS in Rheinland-Pfalz hat die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS Rheinland-Pfalz eine Betriebsregelung erlassen und eine Ausfüllanleitung zur FRT-Anmeldung zur Verfügung gestellt. Darin sind alle Informationen zum Anmeldeverfahren enthalten. Im Bereich FAQ werden darüber hinaus häufig gestellte Fragen zum Thema ortsfeste Funkanlagen beantwortet.

Weiterführende Informationen:

FAQ Ortsfeste Funkanlagen

Downloads: Ausfüllanleitung FRT-Standorte und Formular FRT-Standorte

 

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