Endgeräteprogrammierung
Display eines HRT in einer Programversion für die Polizei © AS RP
Moderne Digitalfunkgeräte sind im Grunde genommen kleine tragbare Computer, die nicht nur Daten, sondern insbesondere auch Sprache übertragen können. Damit dies möglich ist, benötigen die Funkgeräte eine entsprechende Programmierung, die wie bei einem Computer aus zwei Komponenten besteht, dem Betriebs- und Anwendungssystem.
Betriebssystem
Im Betriebssystem eines Funkgeräts, auch Firmware bezeichnet, definiert der Hersteller alle für eine grundsätzliche Nutzung erforderlichen Einstellungen. Dabei muss sich jeder Hersteller an bestimmte festgelegte Vorgaben halten, wie z.B. den ETSI –Standard (European Telecommunications Standards Institute - Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen). Die Einhaltung dieser Normen ist Grundvoraussetzung für eine sichere Kommunikation zwischen Geräten verschiedener Hersteller und über Ländergrenzen hinweg. Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) prüft vor der Zulassung eines Funkgeräts die Beachtung dieser Vorschriften und nimmt im positiven Fall eine Zertifizierung des Betriebssystems vor.
Anwendungssystem
Wie jeder PC-Nutzer weiß, kann man mit dem Betriebssystem einen Rechner zwar starten, die eigentliche Arbeit mit dem PC aber erfolgt mittels der Anwendungsprogramme wie einer Textverarbeitung oder einer Tabellenkalkulation. Im Digitalfunk übernimmt die landes- und organisationsspezifische Anpassung der über 64.000 verschiedenen Endgeräte-Parameter die Aufgabe eines Anwendungsprogramms. Hier werden Funktionen und Tastenbelegungen ebenso definiert, wie die zur Verfügung stehenden Kommunikationsgruppen und die nutzerabhängigen Berechtigungen.
Immer auf dem neusten Stand
Während die Fortentwicklung der Firmware meistens die Anpassung an den neuesten Stand der Technik und die Realisierung zusätzlicher Funktionalitäten im Digitalfunk beinhaltet, geht es bei der Anwendungssoftware primär um die größtmögliche Nutzerakzeptanz. Die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS RP versucht daher beständig die Anregungen der Nutzer zur Optimierung der Endgeräte-Programmierung umzusetzen. Die einzige Einschränkung hier ist die Beibehaltung des Grundsatzes, dass jeder Nutzer einer Organisation auch das Funkgerät einer anderen problemlos bedienen können soll. Sprich, ein Feuerwehrmann kann sich im Einsatzfall bei Erforderlichkeit auch des Gerätes des anwesenden Polizeibeamten bedienen.
Wir erfassen und strukturieren daher fortlaufend die Nutzeranforderungen und prüfen sie auf ihre technische Machbarkeit. In den regelmäßig stattfindenden Digitalfunkforen beraten wir diese dann mit den Anwendern der BOS. Wird dabei die taktische und funktionale Geeignetheit bestätigt, steht die Neuerung mit Auslieferung des nächsten Releases den Anwendern zur Verfügung.